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Die Firma Scorpion Consult Ltd. veranstaltet Poker-Seminare und Turniere. Das Angebot wird auf der Internetseite www.poker-Jacht.com ausführlich beschrieben. Teilnehmer an den Pokerseminarveranstaltungen bzw. Turnieren müssen zu Beginn der Veranstaltung mindestens 18 Jahre alt sein..
1.Anmeldung und Buchung Sie buchen unsere einzelnen Angebote laut Ausschreibung im Internet (www.poker-Jacht.com). Vorher müssen Sie sich als Nutzer registrieren, um zur Buchung zu gelangen. Die Buchung ist rechtsverbindlich . Rücktritt nur in bestimmten Fällen möglich (s. Punkt 5) 2.
Bezahlung 2.1 Nach erfolgreicher Buchung erhalten Sie per E-Mail eine Auftragsbestätigung mit Rechnung. Zahlbar sofort nach Erhalt. Nach Geldeingang erhalten Sie unsere Infomappe mit Zahlungsbestätigung. Für Spätbucher (unter 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn) gibt es die Möglichkeit, den jeweiligen Rechnungsbetrag auch in bar bei unserem Agenturbüro in Höchst zu bezahlen.
2.2 Die Firma Scorpion Consult Ltd.. ist bei nicht ordnungsgemäßer und fristgerechter Zahlung berechtigt, den Platz weiterzuvergeben und gleichzeitig an den säumigen Zahler eine Aufwandspauschale in Höhe von 30% zu verlangen und diese auch gerichtlich durchzusetzen. Kann der Platz nicht mehr vergeben werden, so ist der vollständige Betrag zur Zahlung fällig (Spassbesteller aufgepasst!)
3. Leistungen Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von Scorpion Consult Ltd. im Internet (unter: www.poker-Jacht.com). Nur diese Angaben sind für uns bindend. Nebenabreden, die die Art und den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Firma Scorpion Consult Ltd.. Die durch die Firma Scorpion Consult Ltd.. angemieteten Häuser bzw. Autos oder Jachten können von dem im Internet befindlichen Bildern abweichen. Wir behalten uns ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen nach Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibung und Internetangaben zu erklären, über die wir Sie vor Beginn der Veranstaltung selbstverständlich rechtzeitig informieren werden. Beispiel: Durch einen Sturm wurde die gemietete Jacht beschädigt. Wir werden uns bemühen, dann einen gleichwertigen Ersatz zu stellen, der jedoch aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht immer gewährleistet werden kann.
4. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung bzw. des gebuchten Ferienhausaufenthaltes nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
5.1 Rücktritt Treten Sie vom Vertrag zurück oder nehmen Sie bei der Veranstaltung nicht teil, können wir Ersatz für die durch uns bereits im Vorfeld verauslagten Aufwendungen, insbesondere Ersatz für die Bereitstellung der Seminar- bzw. Turnierplatzes verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Scorpion Consult Ltd. - 30 Tage vor Beginn der Veranstaltungen 20 % des Preises, - 14. Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 % des Preises - unter 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden keine Rückzahlungen durch uns geleistet. Ausnahme hierfür ist der Nachweis über Erkrankung, Unfall. In diesem Fall wird eine Gutschrift in Höhe des bereits geleisteten Preises erstellt. Eine Rückzahlung ist nicht möglich.
5.2 Umbuchung Bei Falschbuchung entscheidet die Geschäftsleitung über die jeweilige Handhabung. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen, soweit sie durchführbar sind, berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50 pro Person.
5.3 Wechsel in der Person des Teilnehmers Bis zum Beginn kann sich jeder angemeldete Teilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die Firma Scorpion Consult Ltd.. ist berechtigt, die durch den Eintritt Dritter entstandenen Mehrkosten zu verlangen, die in jedem Fall wenigstens in Höhe von 50,00 € geltend gemacht werden. Bezüglich der durch unser Kooperationsreisebüro gebuchten Flüge ist der bestätigte Preis an die sofortige Ausstellung des Flugtickets gebunden. Im Falle einer Änderung der Flugdaten verliert der ursprünglich bestätigte Beförderungspreis seine Gültigkeit und es entstehen im Regelfall Zusatzkosten. Näheres wollen Sie bitte den Tarifbestimmungen des jeweiligen Fluges entnehmen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Preis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5.4 Schriftform Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen haben ausschließlich schriftlich zu erfolgen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nehmen Sie einzelne Leistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden und von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung des Gesamtpreises.
7. Rücktritt und Kündigung Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nach Ziff. 2.1 nicht nachkommt, so wird die Firma Scorpion Consult Ltd.. ihm eine Mahnung unter Fristsetzung und Kündigungsandrohung zusenden, nach deren Fristablauf sodann die Firma Scorpion Consult Ltd.. unverzüglich berechtigt ist, den Vertrag zu kündigen. In diesem Falle gelten die Regelungen zu den Stornopauschalen gemäß Ziffer 5.1.
8. Eigene Leistungen Die Firma Scorpion Consult Ltd. haftet mit der Sorgfaltspflicht eines Kaufmanns für - die gewissenhafte Durchführung der Veranstaltungen, - die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen; - die Richtigkeit der Beschreibung aller im Internet angegebenen Leistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff.3 nach Vertragsschluss eine Änderung der Angaben erklärt haben. Sollte sich durch äußere, durch uns nicht zu vertretende Einflüsse ein Termin einer Veranstaltung nicht zu dem im Vorfeld festgelegten Zeitpunkt realisieren lassen, können wir ohne Schadensersatz zu leisten einen Ersatztermin benennen. Die Terminverschiebung allein bewirkt kein Rücktrittsrecht des Kunden und daher auch keine Rückerstattung des Rechnungsbetrages. Die Nachterminierung wird selbstverständlich in Absprache getroffen. Über diese zeitliche Verschiebung erhält der Kunde einen Gutschein über den Wert seiner gebuchten Veranstaltung und hat eine Mindestgültigkeit von 12 Monaten.
9. Gewährleistung Abhilfe und Mitwirkungspflichten Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie entsprechend und unter Beachtung von Ziff. 9 Abhilfen verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich während der Veranstaltung oder spätestens 1 Woche nach Beendigung schriftlich bei uns anzuzeigen. Beanstandungen jeglicher Art sowie Reklamationen sind direkt mit der Firma Scorpion Consult Ltd.. oder seinen Ansprechpartnern vor Ort abzuwickeln. Unsere Ansprechpartner vor Ort sind jedoch nicht berechtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz anzuerkennen. Sie erreichen die Firma Scorpion Consult Ltd.. während Ihres Aufenthaltes unter den Telefonnummern der vorab zugeschickten Unterlagen oder unter
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10. Versicherungen Eine Reiserücktrittsversicherung i(bezieht sich auf Seminare ausserhalb von Deutschland) st im Veranstaltungspreis nicht enthalten. Wir empfehlen dringend eine solche Versicherung, die bei Buchung der Flüge/Unterkunft explizit auf schriftlichem Wunsch des Kunden an das hierfür beauftragte Kooperationsreisebüro durch uns übermittelt wird. Sämtliche Ansprüche aus derartigen Versicherungen sind vom Teilnehmer unmittelbar bei dem jeweiligen Versicherer geltend zu machen. Eine Rücktrittsversicherung bezüglich des Pokerseminars oder Turniers und deren Leistungen sind nicht möglich.
11.Abtretungsverbot Eine Abtretung jeglicher Ansprüche der Teilnehmer gleich aus welchem Rechtsgrund an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reisenden durch Dritte im eigenen Namen ausgeschlossen.
12. Gerichtsstand Gerichtsstand für Klagen gegen die Firma Scorpion Consult Ltd..ist deren Sitz. Für Klagen gegen Vollkaufleute oder gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Berlin.
13. Haus bzw. Jachtregeln Jeder Finca- bzw. Jachteigentümer möchte, dass sein zur Anmietung angebotenes Objekt durch uns als Veranstalter pfleglich und sorgfältig behandelt wird. Daher haben wir als Veranstalter eine Verhaltensfibel mit bestimmten Regeln im Umgang mit dem Eigentum Dritter festgelegt. Diese wird in der Infomappe beigelegt und muss gegengezeichnet werden. Tritt ein Schadensfall ein, werden wir den Verursacher in Regress nehmen und unverzüglich, je nach Höhe des Schadensfalles bei Mutwilligkeit von der Veranstaltung ausschließen.
14. Salvatorische Klausel Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Verträge hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen wie auch nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Teilnahme an den Veranstlatungen zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
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